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Fachbereich 08 - Physik, Mathematik und Informatik

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Promotion in Mathematik und Informatik

Voraussetzung für die Zulassung als Doktorand(in) ist ein abgeschlossenes, in der Regel auf das Promotionsfach bezogenes wissenschaftliches Studium von mindestens acht Semestern Regelstudienzeit an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (siehe § 7 der Promotionsordnung).

Die Promotion kann man als eingeschriebene Promovendin bzw. als eingeschriebener Promovend durchführen.

Eine bestehende Immatrikulation ist jedoch weder zum Zeitpunkt der Antragstellung, noch für die Zulassung zur Promotion oder die Durchführung des Verfahrens erforderlich.

Die Voraussetzungen für eine Einschreibung als Promotionsstudent(in) sind ausführlich im Infoblatt zur Promotion beschrieben.

 
Fachbereich 08 - Physik, Mathematik und Informatik, 21.12.2009
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