Die Promotion kann man als eingeschriebene Promovendin bzw. als eingeschriebener Promovend durchführen.
Eine bestehende Immatrikulation ist jedoch weder zum Zeitpunkt der Antragstellung, noch für die Zulassung zur Promotion oder die Durchführung des Verfahrens erforderlich.
Die Voraussetzungen für eine Einschreibung als Promotionsstudent(in) sind ausführlich im Infoblatt zur Promotion beschrieben.