Promotionsordnung

Auch nach der Fachbereichsneugliederung gilt bis auf Weiteres die

» Promotionsordnung der Fachbereiche 17 bis 22

vom 30. April 1990, letzte Änderung 28. September 2004.

 

Die Promotionsordnung gibt es auch in englischer Sprache:

» Promotionsordnung der Fachbereiche 17 bis 22 (englische Übersetzung)

Bei der englischen Fassung handelt es sich um ein Serviceangebot der Universität, welches als informative Hilfestellung für ausländische Promotionsinteressent(inn)en gedacht ist. Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Ablegung der Prüfung bildet weiterhin ausschließlich die Promotionsordnung in der deutschen Fassung.

 

Bei einer Promotion am Max Planck Graduate Center der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gilt die

» Ordnung für die Verleihung des Akademischen Grades eines "Doktor rerum naturalium" (Dr. rer. nat.) der Fachbereiche 08, 09, 10 und der Universitätsmedizin

vom 26. Mai 2009 (StAnz. Nr. 21 vom 15. Juni 2009, S. 1044.)

 

Auch diese Ordnung gibt es in englischer Sprache:

» Ordnung für die Verleihung des akademischen Grades eines "Doktor rerum naturalium" der Fachbereiche 08, 09, 10 und der Universitätsmedizin (englische Version)

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