Grundlage jeder Promotion ist die Promotionsordnung.
Hier haben wir die wesentlichen Schritte für Sie zusammengestellt.
Zum Dr. rer. nat. in 9 Schritten
- 1. Zusage einer Betreuerin / eines Betreuers
- 2. Anerkennung des Studienabschlusses
- 3. Promotion als eingeschriebene Promovendin bzw. eingeschriebener Promovend
- 4. Bescheid über Zulassung
- 5. Betreuung von Pflichtveranstaltungen
- 6. Abgabe der Dissertation
- 7. Begutachtung und Auslegen der Arbeit
- 8. Mündliche Prüfung
- 9. Abgabe der Pflichtexemplare
1. Zusage einer Betreuerin / eines Betreuers
Zunächst müssen Sie eine Person finden, die Ihre Dissertation betreut. Bitte lesen Sie hierzu § 8 der Promotionsordnung der Fachbereiche 17 bis 22 (vom 30.09.1999), bzw. § 9 der Promotionsordnung des Fachbereichs 08 (vom 02.12.2013).
Hier finden Sie die entsprechenden Promotionsordnungen.
2. Anerkennung des Studienabschlusses
Folgende Unterlagen werden zur Beurteilung der im Ausland erworbenen Studienabschlüsse benötigt:
- übersetzte beglaubigte Kopie des Studienabschlusses (Master, Diplom, etc.)
- Lebenslauf mit Schilderung des Schul- und Studienverlaufs
- Zusammenstellung der Vorlesungen, Übungen und Seminare
- Ausführliche Zusammenstellung der Fortgeschrittenen-Praktika (Versuche etc.)
- Kopie der Master-Thesis oder Diplomarbeit und (falls nicht auf Englisch) eine kurze Zusammenfassung derselben
- Stellungnahme des Betreuers bezüglich der wissenschaftlichen Qualifikation und ob die Master-Thesis
bzw. Diplomarbeit äquivalent zu einer guten hiesigen Diplomarbeit ist - Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen oder der englischen Sprache, siehe hierzu Einschreibeordnung § 7
- Anerkennungsbescheid ausländischer Vorbildungsnachweise zum Studium an der JGU, ausgestellt von der Abteilung Internationales
- eine Kopie des Reisepasses
- Wenn Sie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine Promotion anstreben, beantragen Sie bitte online die Annahme als Doktorand/in.
Diese Unterlagen sind einzureichen bei Birgit Bastisch im Dekanat.
Wir haben diese Informationen für Sie auf einem Merkblatt in deutscher und englischer Sprache zusammengefasst.
Der zuständige Prüfungsausschuss prüft Ihre Unterlagen und legt sie der Dekanin / dem Dekan vor. Diese/r beschließt über die Zulassung. Gegebenenfalls wird eine Zulassung vorbehaltlich der Einhaltung von Auflagen erteilt.
3. Promotion als eingeschriebene Promovendin bzw. eingeschriebener Promovend
Sollten Sie Ihre Promotion als eingeschriebene Promovendin bzw. eingeschriebener Promovend durchführen wollen, informieren Sie sich hier über die erforderlichen Formalitäten.
4. Bescheid über Zulassung
Nach dem entsprechenden Dekansbeschluss erhalten Sie das Zulassungsschreiben per Post von Frau Marion Müller.
Die Zulassung kann auch unter Vorbehalt der Erfüllung von Auflagen erteilt werden.
Dieses Schreiben müssen Sie nach Abschluss der Dissertation mit dem Promotionsgesuch einreichen.
5. Betreuung von Pflichtveranstaltungen
Bitte beachten Sie, dass Sie während des Schreibens Ihrer Dissertation mindesten 3 Semester für die Betreuung von Pflichtveranstaltungen zur Verfügung stehen. Hierzu ist dieser Nachweis mit der Abgabe der Dissertation vorzulegen.
6. Abgabe der Dissertation
Mit dem Formular Promotionsgesuch reichen Sie Ihre Dissertation ein. Die Abgabe erfolgt bei Frau Marion Müller.
Die beiden gleichzeitig mit dem Gesuch abzugebenden Formulare finden Sie hier:
Versicherung
Betreuung von Pflichtveranstaltungen
7. Begutachtung und Auslegen der Arbeit
Die Auslagefrist der Dissertation beginnt nach dem Eingang aller Gutachten im Dekanat und dauert 2 Wochen.
8. Mündliche Prüfung
Die Auslagefrist nutzen Sie, um mit den Mitgliedern der Prüfungskommission einen Termin für die mündliche Prüfung zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass dieser Termin innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Auslagefrist durchgeführt werden muss.
Bitte lesen Sie hierzu § 23 der Promotionsordnung der Fachbereiche 17 bis 22 (vom 30.09.1999), bzw. § 23 der Promotionsordnung des Fachbereichs 08 (vom 02.12.2013). Hier finden Sie die entsprechenden Promotionsordnungen.
9. Abgabe der Pflichtexemplare
Die Pflichtexemplare Ihrer Dissertation geben Sie nach der mündlichen Prüfung in der Dissertationsannahmestelle der Universitätsbibliothek ab. Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen zur Abgabe.
Von der Dissertationsannahmestelle erhalten Sie einen Beleg über die Abgabe. Diesen Beleg reichen Sie bei Frau Marion Müller ein.
Nun kann die Urkunde ausgehändigt werden. Sie können ab jetzt den Doktortitel "Dr. rer. nat." führen!