Grundlage jeder Promotion ist die Promotionsordnung.
Hier haben wir die wesentlichen Schritte für Sie zusammengestellt.
Zum Dr. rer. nat. in 9 Schritten
1. Zusage einer Betreuerin / eines Betreuers
Zunächst müssen Sie eine Person finden, die Ihre Dissertation betreut. Bitte lesen Sie hierzu § 8 der Promotionsordnung der Fachbereiche 17 bis 22 (vom 30.09.1999), bzw. § 9 der Promotionsordnung des Fachbereichs 08 (vom 02.12.2013).
Hier finden Sie die entsprechenden Promotionsordnungen
2. Anerkennung des Studienabschlusses
Folgende Unterlagen werden zur Beurteilung des Fachhochschulabschlusses benötigt:
- beglaubigte Kopie des Studienabschlusses (Master, Diplom, etc.)
- Lebenslauf mit Schilderung des Schul- und Studienverlaufs
- Zusammenstellung der Vorlesungen, Übungen und Seminare
- Ausführliche Zusammenstellung der Fortgeschrittenen-Praktika (Versuche etc.)
- Kopie der Master-oder Diplomarbeit
- Stellungnahme der Betreuerin / des Betreuers der Dissertation bezüglich der wissenschaftlichen Qualifikation und ob die Master- bzw. Diplomarbeit äquivalent zu einer guten hiesigen Master- oder Diplomarbeit ist.
Diese Unterlagen sind einzureichen bei Frau Schipper im Studienbüro Physik bzw. Meteorologie.
Der zuständige Prüfungsausschuss prüft Ihre Unterlagen und legt sie dem Dekan / der Dekanin vor. Diese/r beschließt über die Zulassung. Gegebenenfalls wird eine Zulassung vorbehaltlich der Einhaltung von Auflagen erteilt.
3. Antrag auf Zulassung
Wenn Sie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine Promotion anstreben, beantragen Sie im Zuge der Registrierung online unter https://jogustine.uni-mainz.de die Annahme als Doktorand/in. Falls Sie das zur Promotion berechtigende Abschlusszeugnis im Ausland erworben haben, ist zuvor eine Anerkennung des entsprechenden Zeugnisses durch die Stabsstelle Zulassung International notwendig. Im Antrag auf Annahme als Doktorand/in sind Thema und Betreuer/in der Doktorarbeit anzugeben. Den online ausgefüllten Antrag auf Annahme als Doktorand/in müssen Sie anschließend ausdrucken, unterschreiben und der Betreuerin oder dem Betreuer zur Unterschrift vorlegen.
Anschließend reichen Sie den vom Betreuer/der Betreuerin unterschriebenen Antrag auf Annahme als Doktorand/in zusammen mit den Unterlagen, die für die Überprüfung der Voraussetzung für die Annahme als Doktorand/in erforderlich sind (Hochschulzeugnisse, ggf. mit Urkunde über die Anerkennung derselben, Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Sprachnachweise), im Dekanat des jeweiligen Fachbereichs ein. Im Fachbereich 08 ist hierfür Frau Lisa Büschelberger zuständig.
Sind die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand/in erfüllt, erstellt das Dekanat eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorand/in (sog. Annahmebescheid). Das Datum des Annahmebescheides gilt als Promotionsbeginn. Mit der Ausstellung des Annahmebescheides ist die Registrierung als Doktorand/in abgeschlossen.
Sollten Sie Ihre Promotion als eingeschriebene Promovendin bzw. eingeschriebener Promovend durchführen wollen, informieren Sie sich hier über die erforderlichen Formalitäten.
4. Bescheid über Zulassung
Nach dem entsprechenden Dekansbeschluss erhalten Sie das Zulassungsschreiben per Post von Frau Marion Müller. Die Zulassung kann auch unter Vorbehalt der Erfüllung von Auflagen erteilt werden. Dieses Schreiben müssen Sie nach Abschluss der Dissertation mit dem Promotionsgesuch einreichen.
5. Betreuung von Pflichtveranstaltungen
Bitte beachten Sie, dass Sie während des Schreibens Ihrer Dissertation mindesten 3 Semester für die Betreuung von Pflichtveranstaltungen zur Verfügung stehen. Hierzu ist dieser Nachweis mit der Abgabe der Dissertation vorzulegen.
6. Abgabe der Dissertation
Mit dem Formular Promotionsgesuch reichen Sie Ihre Dissertation ein. Die Abgabe erfolgt bei Frau Marion Müller.
Die beiden gleichzeitig mit dem Gesuch abzugebenden Formulare finden Sie hier:
Versicherung
Betreuung von Pflichtveranstaltungen
7. Begutachtung und Auslegen der Arbeit
Die Auslagefrist der Dissertation beginnt nach dem Eingang aller Gutachten im Dekanat und dauert 2 Wochen.
8. Mündliche Prüfung
Die Auslagefrist nutzen Sie, um mit den Mitgliedern der Prüfungskommission einen Termin für die mündliche Prüfung zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass dieser Termin innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Auslagefrist durchgeführt werden muss.
Bitte lesen Sie hierzu § 23 der Promotionsordnung der Fachbereiche 17 bis 22 (vom 30.09.1999), bzw. § 23 der Promotionsordnung des Fachbereichs 08 (vom 02.12.2013). Hier finden Sie die entsprechenden Promotionsordnungen.
9. Abgabe der Pflichtexemplare
Die Pflichtexemplare Ihrer Dissertation geben Sie nach der münlichen Prüfung in der Dissertationsannahmestelle der Universitätsbibliothek ab. Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen zur Abgabe.
Von der Dissertationsannahmestelle erhalten Sie einen Beleg über die Abgabe. Diesen Beleg reichen Sie bei Frau Marion Müller ein.
Nun kann die Urkunde ausgehändigt werden. Sie können ab jetzt den Doktortitel "Dr. rer. nat." führen!