Promotion mit Fachhochschulabschluss

Grundlage jeder Promotion ist die Promotionsordnung.

Hier haben wir die wesentlichen Schritte für Sie zusammengestellt.

1. Zusage einer Betreuerin / eines Betreuers

Zunächst müssen Sie eine Person finden, die Ihre Dissertation betreut. Bitte lesen Sie hierzu § 8 der Promotionsordnung der Fachbereiche 17 bis 22 (vom 30.09.1999), bzw. § 9 der Promotionsordnung des Fachbereichs 08 (vom 02.12.2013).

Hier finden Sie die entsprechenden Promotionsordnungen

2. Anerkennung des Studienabschlusses

Folgende Unterlagen werden zur Beurteilung des Fachhochschulabschlusses benötigt:

  • beglaubigte Kopie des Studienabschlusses (Master, Diplom, etc.)
  • Lebenslauf mit Schilderung des Schul- und Studienverlaufs
  • Zusammenstellung der Vorlesungen, Übungen und Seminare
  • Kopie der Master-oder Diplomarbeit
  • Stellungnahme der Betreuerin / des Betreuers der Dissertation bezüglich der wissenschaftlichen Qualifikation und ob die Master- bzw. Diplomarbeit äquivalent zu einer guten hiesigen Master- oder Diplomarbeit ist.

Im Fachbereich 08 ist hierfür Frau Lisa Büschelberger zuständig.

Der zuständige Prüfungsausschuss prüft Ihre Unterlagen und legt sie der Dekanin / dem Dekan vor. Diese/r beschließt über die Zulassung. Gegebenenfalls wird eine Zulassung vorbehaltlich der Einhaltung von Auflagen erteilt.

3. Promotion als eingeschriebene Promovendin bzw. eingeschriebener Promovend

Sollten Sie Ihre Promotion als eingeschriebene Promovendin bzw. eingeschriebener Promovend durchführen wollen, informieren Sie sich hier über die erforderlichen Formalitäten.

4. Bescheid über Zulassung

Nach dem entsprechenden Dekansbeschluss erhalten Sie das Zulassungsschreiben per Post. Die Zulassung kann auch unter Vorbehalt der Erfüllung von Auflagen erteilt werden. Dieses Schreiben müssen Sie nach Abschluss der Dissertation mit dem Promotionsgesuch einreichen.

5. Abgabe der Dissertation

Mit dem Formular Promotionsgesuch reichen Sie Ihre Dissertation ein. Die Abgabe erfolgt bei Frau Marion Müller gleichzeitig mit dem ausgefüllten Formular Versicherung.

6. Begutachtung und Auslegen der Arbeit

Die Auslagefrist der Dissertation beginnt nach dem Eingang aller Gutachten im Sekretariat des Instituts für Mathematik und dauert 2 Wochen.

7. Mündliche Prüfung

Die Auslagefrist nutzen Sie, um mit den Mitgliedern der Prüfungskommission einen Termin für die mündliche Prüfung zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass dieser Termin innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Auslagefrist durchgeführt werden muss.

Bitte lesen Sie hierzu § 23 der Promotionsordnung der Fachbereiche 17 bis 22 (vom 30.09.1999), bzw. § 23 der Promotionsordnung des Fachbereichs 08 (vom 02.12.2013). Hier finden Sie die entsprechenden Promotionsordnungen

8. Abgabe der Pflichtexemplare

Die Pflichtexemplare Ihrer Dissertation geben Sie in der Dissertationsannahmestelle der Universitätsbibliothek ab. Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen zur Abgabe.

Von der Dissertationsannahmestelle erhalten Sie einen Beleg über die Abgabe. Diesen Beleg reichen Sie bei Frau Marion Müller ein.

Nun kann die Urkunde ausgehändigt werden. Sie können ab jetzt den Doktortitel "Dr. rer. nat." führen!