Voraussetzung für die Zulassung als Doktorand(in) ist ein abgeschlossenes, in der Regel auf das Promotionsfach bezogenes wissenschaftliches Studium von mindestens acht Semestern Regelstudienzeit an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (siehe § 7 der Promotionsordnung).
Die Promotion kann man als eingeschriebene Promovendin bzw. als eingeschriebener Promovend durchführen. Eine bestehende Immatrikulation ist jedoch weder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch für die Zulassung zur Promotion oder die Durchführung des Verfahrens erforderlich. Die Voraussetzungen für eine Einschreibung als Promotionsstudent(in) sind hier ausführlich beschrieben.
Wenn Sie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine Promotion anstreben, beantragen Sie im Zuge der Registrierung bitte online die Annahme als Doktorand/in.